50 – 50 der Geschlechter in den Parlamenten! Diese Forderung – menschenrechtlich, gesellschaftlich und politisch geboten – ist in Berlin erneut hochaktuell. Ein jüngst von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung beauftragtes Gutachten von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und Prof. Dr. Hubertus Gersdorf legt dar: Juristisch lässt sich ein Paritätsgesetz für Berlin klar begründen! Im Jahr der Wahl zum Abgeordnetenhaus wird in der Stadt intensiv politisch verhandelt, welchen Weg Berlin in den kommenden Jahren einschlagen wird. In einem gesellschaftlichen Klima, das Rückschritte bei den Frauenrechten begünstigt, könnte Berlin als „Stadt der Frauen“ voranschreiten und weiterhin in Deutschland fortschrittlicher Gesellschafts- und Politikentwürfe umsetzen.
Doch bei aller klarer rechtlichen Herleitung zum Trotz gibt es – darauf weisen die Gutachterin und der Gutachter hin – juristische Stimmen, die die Parität in Parlamenten kritisch bewerten. Was besagt also das Gutachten über verfassungskonforme Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Paritätsgesetzes für Berlin? Wie ist die aktuelle und vergangene Rechtsprechung zu Fragen der Parität zu bewerten und welche juristischen Debatten und Klagen gegen ein Paritätsgesetz wären zu erwarten?
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie eine pragmatische Einbindung von Personen ohne Geschlechtsangabe ist jedoch bei Weitem nicht nur juristisch zu beantworten. Ein Paritätsgesetz für Berlin wird durch politische Handlungsspielräume ermöglicht, die sich im Wahljahr und in Folge der Wahl zum Abgeordnetenhaus ergeben werden. Welcher politischen Impulse bedarf es jetzt, um der Parität endgültig zum Erfolg zu verhelfen? Welche politischen und gesellschaftlichen Allianzen müssen gehalten und geschmiedet werden? Sind wir an der letzten Meile angekommen und wenn ja, wie lange wird sie zu gehen sein?
Programm
- 17.30 Uhr Begrüßung
Dr. Christian Testorf, Friedrich-Ebert-Stiftung - 17.35 Uhr Grußwort
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung - 17.45 Uhr Verfassungskonforme Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes für die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig - 18.00 Uhr Diskussion
Stephan-Andreas Casdorff, Editor-at-large Tagesspiegel Berlin
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
Cansel Kiziltepe
Dr. Helga Lukoschat, ehrenamtliches Vorstandsmitglied und Senior Advisor der EAF Berlin
Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung
Moderation: Christine Kurmeyer, Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Charité - 19.30 Uhr Ende und Ausklang bei Getränken
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